Herzlich willkommen.

Gute Ideen, Entwicklungen und Produkte sollten geschützt sein. So sichern Sie sich ihren Wettbewerbsvorsprung und stärken Ihre Position am Markt.

Wir beraten und vertreten Sie patentanwaltlich. Dabei sorgen wir für Ihren optimalen rechtlichen Schutz in allen Belangen, die Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Design-Schutz betreffen.

Wir vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, Europäisches Marken- und Musteramt) und der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum).

Mit einem internationalen Netzwerk aus erfahrenen Kollegen, melden wir für Sie als zentraler Ansprechpartner, in allen Ländern der Welt, Ihre Schutzrechte an und führen amtliche sowie gerichtliche Verfahren. Ihr Nutzen: Die gesamte Kommunikation findet für Sie in deutscher Sprache statt.

Patentanwalt
Dipl.-Ing. Michael Floymayr

Studium an der Universität Stuttgart: Allgemeiner Maschinenbau mit Spezialisierung in den Bereichen Kunststofftechnik, Energiesysteme und Fabrikbetrieb.

Danach mehrjährige Tätigkeiten in der Industrie im Bereich Qualitäts- und Projektmanagement.

Seit 1997 im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Zulassung als Patentanwalt beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, Europäisches Marken- und Musteramt) sowie bei der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum).

Arbeitsschwerpunkte

Neben der Beratung und Vertretung bei nichttechnischen Schutzrechten, wie Marken und Designschutz (Geschmacksmuster), beraten und vertreten wir Sie natürlich auch bei technischen Schutzrechten, wie Patenten und Gebrauchsmustern. Darüber hinaus behandeln wir alle Fragen zum Vertrags-, Lizenz-, und Arbeitnehmererfinderrecht.

Auswahl der Schwerpunkte für die Beratung bei technischen Schutzrechten:

Automobilbau
Kunststofftechnik
Steckverbinder
Medizintechnik
Fertigungstechnik
Automatisierungstechnik
Umformtechnik
Energietechnik

Umwelttechnik
Werkzeugmaschinen
Landmaschinen
Oberflächentechnik
Werkstoffe
(insbesondere Kunststoffe und Verbundwerkstoffe)

Kunststoffver- und -bearbeitung
Konstruktionen
Gebäudetechnik
Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik
Gebäudeschutz und Bausanierung
Hydraulik und Pneumatik


Für Fragen aus angrenzenden oder anderen Fachgebieten, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Im Bedarfsfall ziehen wir qualifizierte Kollegen aus unserem Kompetenznetzwerk hinzu.

Jetzt Termin vereinbaren

Unsere Leistungen

Hier erhalten Sie einen Überblick unserer Leistungen.
Wir bieten eine Beratung und Vertretung bei:

  • Fragen der Patentierbarkeit, der Patentverletzung und der Anmeldestrategie
  • Anmelde- und Prüfungsverfahren für deutsche, europäische und internationale Patente vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt und der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum)
  • Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen erteilte deutsche und europäische Patente vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Patentamt
  • Nichtigkeitsverfahren gegen deutsche Patente und deutsche Teile europäischer Patente vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof
  • Zwangslizenzverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof
  • gerichtlichen und außergerichtlichen Patentverletzungsstreitigkeiten
  • Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts
  • bei Arbeitnehmererfinderstreitigkeiten
  • der Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Fragen der Schutzfähigkeit, der Gebrauchsmusterverletzung und der Anmeldestrategie
  • Anmelde- und Löschungsverfahren für Gebrauchsmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof
  • gerichtlichen und außergerichtlichen Gebrauchsmusterverletzungsstreitigkeiten
  • Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts
  • Arbeitnehmererfinderstreitigkeiten
  • der Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Fragen der Schutzfähigkeit, der Markenverletzung und der Anmeldestrategie
  • Anmelde- und Prüfungsverfahren für deutsche, europäische und internationale Marken vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum)
  • Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen deutsche, europäische und internationale Marken vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • gerichtlichen und außergerichtlichen Markenverletzungsstreitigkeiten
  • der Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Fragen der Schutzfähigkeit, Geschmacksmusterverletzung und der Anmeldestrategie
  • Anmeldeverfahren für deutsche, europäische und internationale Geschmacksmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum)
  • Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen deutsche, europäische und internationale Geschmacksmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • gerichtliche und außergerichtliche Geschmacksmusterverletzungsstreitigkeiten
  • der Ausarbeitung von Lizenzverträgen

Wußten Sie schon, ...?

...dass ein Gebrauchsmuster in Deutschland circa einen Monat nach der Anmeldung schon ins Register eingetragen wird, man ein Patent jedoch erst nach circa drei Jahren in den Händen hält?

...dass der sklavische Nachbau, also die millimetergenaue Kopie eines Gegenstandes, grundsätzlich erlaubt ist?

...dass man nach dem Anmeldetag einer Erstanmeldung zum Patent oder zum Gebrauchsmuster 12 Monate Zeit hat, um für weitere Verbesserungen eine Nachanmeldung einzureichen, für die dann der Zeitrang der Erstanmeldung in Anspruch genommen werden kann?

...dass Ihre Möglichkeiten ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten noch nicht erschöpft sind, wenn Ihnen ein Patent nicht erteilt werden soll?

...dass Ihnen auch nach jahrelanger Verwendung einer nicht registrierten Marke deren Weiterbenutzung untersagt werden kann?

...dass Sie sich in Deutschland noch ein Gebrauchsmuster registrieren lassen können, wenn Ihnen ein Patent nicht erteilt werden soll, wobei dann das Gebrauchsmuster den Anmeldetag der Patentanmeldung bekommt?

...dass Sie mit einer einzigen Markenanmeldung in der gesamten EU Markenschutz und mit einer einzigen Geschmacksmusteranmeldung in der gesamten EU Designschutz erlangen können?

...dass Sie weitere Informationen in einer persönlichen Erstberatung von uns erhalten können?

Links und wertvolle Informationen

Kontaktieren Sie Uns

Anschrift

Dipl.-Ing. Michael Floymayr
Bergstraße 8/1
71106 Magstadt

Telefon & FAX: